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Grundfreibetrag 2026: 12.348 € steuerfrei — so viel sparst du wirklich

Der Grundfreibetrag steigt 2026 auf 12.348 € (2025: 11.784 €). Bei 45.000 € Brutto sparst du rund 89 € pro Jahr — bei 100.000 € sogar 237 €. Inklusive Ehegattensplitting, Solidaritätszuschlag-Grenze und Kinderfreibetrag 2026.

Policy3 min read🇩🇪Germany

Kurzantwort: Der Grundfreibetrag beträgt 2026 12.348 € pro Person — 564 € mehr als 2025. Für gemeinsam veranlagte Ehegatten gilt durch das Splittingverfahren der doppelte Betrag: 24.696 €. Einkommen bis zu dieser Höhe bleibt komplett steuerfrei.

Was der höhere Grundfreibetrag konkret bringt

Beispielrechnung für eine alleinstehende Person mit 45.000 € Bruttojahreseinkommen:

  • 2025: Die ersten 11.784 € sind steuerfrei, der Rest wird im progressiven Tarif (§ 32a EStG) besteuert.
  • 2026: Die ersten 12.348 € sind steuerfrei — eine Ersparnis von rund 89 € pro Jahr Einkommensteuer (bei dem Eingangssteuersatz von ~14–16 %, der auf die verschobenen 564 € wirkt).

Bei Spitzenverdienern mit einem Grenzsteuersatz von 42 % beträgt die Ersparnis etwa 237 € pro Jahr. Faustregel: Jeder Euro, der in den steuerfreien Bereich rutscht, spart dir deinen persönlichen Grenzsteuersatz.

Solidaritätszuschlag: Freigrenze steigt ebenfalls

Die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die Einkommensteuer) steigt auf 19.950 € festgesetzte Einkommensteuer für Singles (39.900 € bei Zusammenveranlagung). Darüber hinaus greift eine Gleitzone, bevor der volle Soli fällig wird. Nur noch etwa 10 % der deutschen Steuerzahler zahlen Soli — meist Gut- und Spitzenverdiener sowie Unternehmen.

Kinderfreibetrag 2026

Der Kinderfreibetrag steigt auf 6.672 € pro Kind (3.336 € je Elternteil bei gemeinsamer Veranlagung). Zusammen mit dem Kindergeld von 250 € pro Kind und Monat prüft das Finanzamt automatisch, welche Variante günstiger ist (Günstigerprüfung). Für Familien mit 2+ Kindern und mittlerem Einkommen ist das Kindergeld meist die bessere Option.

Werbungskostenpauschale unverändert

Die Arbeitnehmer-Pauschbetrag (Werbungskosten-Pauschale) bleibt bei 1.230 € pro Jahr. Sie wird automatisch abgezogen — egal ob du tatsächliche Werbungskosten hast oder nicht. Liegen deine tatsächlichen Kosten (Fahrtkosten zur Arbeit, Homeoffice, Fachliteratur, Arbeitsmittel) über 1.230 €, lohnt sich das Einzelnachweisverfahren in der Steuererklärung.

Homeoffice-Pauschale 2026

6 € pro Tag × maximal 210 Tage = 1.260 € pro Jahr. Unverändert und jetzt dauerhaft gesetzlich verankert (nach den Corona-Übergangsregelungen). Die Pauschale gilt für alle Tage, an denen du überwiegend von zu Hause aus gearbeitet hast — auch wenn dir kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung stand.

Was du jetzt tun solltest

1. Nettogehalt-Erwartung anpassen — durch den höheren Grundfreibetrag hast du 2026 geringfügig mehr Netto. Rechne mit dem Brutto-Netto-Rechner. 2. Lohnsteuerklasse prüfen — wenn sich dein Familienstand 2025 geändert hat (Heirat, Kind, Trennung), jetzt den passenden Steuerklassen-Wechsel beantragen. 3. Einkommensteuererklärung lohnt sich, wenn du relevante Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Riester, Rürup), außergewöhnliche Belastungen (Krankheitskosten, Pflege) oder Einkünfte außerhalb deines Hauptjobs (Minijob, Kapitalerträge, Vermietung) hast.

Quelle & Rechtsgrundlage

Die Anpassungen folgen aus § 32a EStG (Einkommensteuertarif) und wurden durch das Inflationsausgleichsgesetz sowie das Jahressteuergesetz 2024/2025 festgelegt. Der offizielle Progressionstarif für 2026 ist beim Bundesfinanzministerium abrufbar.

Unser Einkommensteuer-Rechner ist auf den Grundfreibetrag 2026 und den vollständigen Progressionstarif aktualisiert — inklusive Ehegattensplitting, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

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